Windräder lassen Kassen klingeln Das Bürgerenergiegesetz kommt

15.12.2023

Wo sich künftig ein Windrad dreht, wird es auch in den Kassen der Bürger und der Kommunen klingeln. Nach monatelanger Arbeit tritt nun das neue Bürgerenergiegesetz in Nordrhein-Westfalen zum 1.1.2024 in Kraft.

Betreiber von neuen Windenergieanlagen müssen danach der Kommune einen Vorschlag unterbreiten, wie die Anwohner und die Stadt selber finanziell an den Profiten aus der Anlage teilhaben können. Dabei lässt das Gesetz viel Freiraum für unterschiedliche Beteiligungsmodelle. Beispielsweise können günstigere Strompreise, ein Sparprodukt, eine direkte Zahlung oder der Kauf von einer oder mehreren Anlagen vereinbart werden. Kommt zwischen Kommune und Anlagenbetreiber keine Einigung zustand, gibt es ein verpflichtendes Modell, damit sich niemand aus der Verantwortung stehlen kann. Dieses sieht dann für die Anwohner die Beteiligung am Gewinn der Anlage mittels eines Nachrangdarlehens mit einem attraktiven Zinssatz von knapp 6 Prozent vor.

Insgesamt werden durch das neue Bürgerenergiegesetz in die Standortgemeinde mehrere Hunderttausend Euro für eine Windkraftanlage fließen. Das wird zu mehr Teilhabe und zu mehr Akzeptanz führen. Ich freue mich sehr, dass dieses Projekt gelungen ist.