Lebenswerte Städte

Alle Menschen in NRW sollen wohnen können, wie und wo sie wollen – egal ob in der Stadt, auf dem Land, zur Miete oder im Eigentum. In unsicheren Zeiten mit hohen Zinsen, drastisch gestiegenen Baukosten und wenig freien Grundstücken wollen wir denen, die in bezahlbaren Wohnraum investieren, finanzielle Planungssicherheit bieten.

  • Mehr als 15 Mrd. Euro fließen 2025 vom Land direkt an die Kommunen in NRW – das ist ein Allzeit-Hoch!
  • Wohnraumförderung mit verbesserten Konditionen:
  • insgesamt 10,5 Mrd. Euro für die Modernisierung über den regional bedarfsgerechten Neubau bis zum Klimaschutz von Wohnraum (Förderzeitraum 2023-2027)
  • Digitalisierung im Bau voranbringen und Bürokratie abbauen
  • Tempo in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Wir machen unsere Städte fit für die Zukunft. Brachflächen werden zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen. Wir bauen Gemeinden und Städte von morgen mit der „Städtebauförderung 2025“ (Fördersumme: rund 350 Mio. Euro):

  • mehr Handlungsfreiheit und Flexibilität für Kommunen durch vereinfachte Verfahren
  • Erneuerungen vorhandener Infrastrukturen unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Schaffung neuer Infrastrukturen

Im Rahmen der „Städtebauförderung 2024“ wurden 204 Projekte in Höhe von 416,3 Mio. Euro gefördert. Auch in meinem Wahlkreis waren zwei Städte dabei:

  • Erkrath:  261.000 Euro für den Stadtteil „Sandheide“
    Neugestaltung des Stadtweihers, Modernisierung des Spielplatzes Gretenberg, Schaffung neuer Bewegungsfreiräume
  • Haan: 475.000 Euro Förderung für die Aufwertung der Innenstadt
    Modernisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone

Wir wollen die Menschen im Stadtteil oder im Dorf miteinander verbinden und dadurch die lokale sowie regionale Identität und Gemeinschaft stärken. Mit dem Förderprogramm „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ werden bis 2027 voraussichtlich rund 30 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. 

Auch die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes bedeuten Heimat. Wir wollen diese bewahren und stellen mit dem Denkmalförderprogramm 2025 rund 15 Mio. Euro zur Verfügung: Für Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen.

Mieten, Energie, Lebensmittel, Dienstleistungen: Die Lebenshaltungskosten sind durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre stark gestiegen. Auch Städte und Gemeinden, die Flüchtlinge aufnehmen, sind davon betroffen durch die Kosten für Versorgung und Unterbringung sowie Maßnahmen zur Integration. Wir unterstützen die Kommunen:

  • Alle 31 Kreise erhalten 500.000 Euro jährlich, um die Koordination und Unterstützung bei der Betreuung von Flüchtlingen zu fördern.
  • Mit 41.000 weiteren Plätzen werden die Kapazitäten des Landes im eigenen Unterbringungssystem ausgebaut.
  • Jährlich stehen zusätzlich rund 300 Mio. Euro für den Erhalt und Ausbau der landeseigenen Kapazitäten im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung.
  • Wir fördern mit 15,1 Mio. Euro die wichtige Aufgabe der Regionalen Beratung, die vor Ort in den Kommunen maßgebliche Unterstützung leistet.

Alle Menschen in NRW müssen im Notfall schnell ein Krankenhaus mit bestmöglichen Behandlungsmöglichkeiten erreichen können. Ein Krankenhaus zur Grundversorgung muss innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto von 90 Prozent der Menschen in NRW erreicht werden können.

Mit dem neuen Krankenhausplan setzen wir eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung um und investieren in die Gesundheitsversorgung:

  • bis 2027: 2,5 Mrd. Euro Krankenhausreform – Wir stoppen den ruinösen Klinik-Wettbewerb!
  • 2025: Klinik-Pauschalförderung von 765 Mio. Euro
  • Wir bringen die Krankenhaus-Spezialisierung voran und fördern:
    ⇒ wirtschaftliche Sicherheit für Kliniken
    ⇒ bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine Übersichtsseite mit den häufigsten Fragen und Antworten zur Versorgung zusammengestellt. Diese finden Sie hier.