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Bei der nächsten Landtagswahl 2027 werden diesmal auch 16- und 17-jährige Bürger wählen dürfen. Mit breiter parlamentarischer Unterstützung haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der nordrhein-westfälischen Landesverfassung eingebracht.
Für uns als CDU ist klar: Wer die Demokratie stärken will, muss junge Menschen frühzeitig an politischen Prozessen beteiligen. Mein Kollege Klaus Voussem brachte es im Plenum auf den Punkt: Das Wahlrecht sei nicht nur ein Recht, sondern auch eine Schule der Demokratie. Studien belegen, dass junge Menschen, die früh wählen gehen, eine stärkere Bindung zu demokratischen Strukturen entwickeln. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und wachsender Politikverdrossenheit ist es wichtig, Vertrauen in die Demokratie zu stärken – durch Teilhabe, nicht durch Ausgrenzung.
Schon heute dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunal- und Europawahlen ihre Stimme abgeben. Die Ausweitung auf die Landtagswahl ist deshalb kein radikaler Schritt, sondern eine folgerichtige Weiterentwicklung unserer Verfassungsordnung. In sieben Bundesländern ist das Wahlalter 16 bereits Realität – Nordrhein-Westfalen reiht sich nun ein.
Auch unser Innenminister Herbert Reul begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Die vergangenen Wahlen hätten gezeigt, dass junge Menschen sehr verantwortungsbewusst mit dem Wahlrecht umgehen und sich nicht von populistischen Parolen täuschen lassen. Demokratie lebt vom Mitmachen und genau das wollen wir als CDU fördern.
Der Gesetzentwurf wurde an den Hauptausschuss überwiesen und wird dort weiter beraten. Als CDU stehen wir zu dieser Entscheidung. Sie ist ein Vertrauensbeweis in unsere Jugend und ein klares Bekenntnis zur politischen Teilhabe der nächsten Generation.
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