
Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich erneut mit der Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle befasst. Kommende Woche startet nun eine Anhörung. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Untrieser:
„Unser Wasser konsequent schützen und gleichzeitig unnötige Bürgerbelastungen streichen, das ist unsere Intention bei der neuen Regelung zur Dichtheitsprüfung. Eine verpflichtende Prüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben. In dieser Woche hat sich erneut der Umweltausschuss mit der Thematik beschäftigt und offenbar will vor allem die SPD die von der NRW-Koalition bereits im Landtag mehrheitlich beschlossene Entlastung für Hausbesitzer und Mieter mit einer weiteren Anhörung weiter verzögern.
Mit dem Thema der Dichtheitsprüfung hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach im Zuge von Anhörungen befasst. Auch das Umweltministerium führte kürzlich eine erneute Verbändebefragung zur Änderung der betroffenen Verordnung durch. Das Resultat lag dem Umweltausschuss in dieser Woche in Form einer überarbeiteten Verordnung vor. Die CDU-Fraktion begrüßt die sorgfältige Ausarbeitung dieser Verordnung durch die Landesregierung. Eine verpflichtende Dichtheitsprüfung gibt es in kaum einem anderen Bundesland.
Unstrittig ist, dass ein defekter Kanal wieder instand gesetzt werden muss. Wie von der Opposition aber aktuell falsch dargestellt wurde, bezieht sich der Landtagsbeschluss nicht auf die Änderungen für gewerbliche Abwässer, sondern es handelt sich allein um einen Wegfall der pauschalen, fristbezogenen Prüfpflicht für private Hausanschlüsse. Von einem normalen Haus gehen in aller Regel keine Gefahren für das Grundwasser aus. Diese Dichtheitsprüfung für private Kanalanschlüsse kostet Hausbesitzer und somit indirekt auch Mieter rund 400 bis 500 Euro und sie gilt für Hunderttausende Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir schützen das Wasser und den Boden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor unsinnigen Regelungen, die Rot-Grün 2013 eingeführt hat und kehren wieder zu einer vernünftigen Regelung zurück.“
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