
Barmalini / Adobe Stock
Immer mehr Einkaufsmöglichkeiten funktionieren heute ganz ohne Personal und rund um die Uhr: Automatenkioske, smarte Verkaufsstellen oder vollautomatisierte Shops. Doch was bedeutet das für unsere Regeln rund um den Sonntagsschutz?
Darum ging es diese Woche in meiner Plenardebatte zum Ladenöffnungsgesetz NRW. Anlass war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: Ein Automatenkiosk, bei dem 15 Verkaufsautomaten in einem kleinen Verkaufsraum aufgestellt sind und der sonntags ohne Personal betrieben wird, darf sonn- und feiertags öffnen.
Die FDP-Fraktion hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der grundsätzlich vollautomatisierte Verkaufseinrichtungen unter gewissen Umständen die Öffnung rund um die Uhr erlauben will. Andere Bundesländer haben ebenfalls schon ihre Ladenöffnungsgesetze angepasst.
Vollautomatisierte Einkaufsmöglichkeiten bringen für den Kunden Vorteile, wie eine große Flexibilität. Aber drängen sie nicht den klassischen Einzelhandel ins Aus? Leiden darunter Fußgängerzonen und Innenstädte? Wird der Sonntag dadurch immer mehr zu einem normalen Werktag?
Darüber werden wir in den nächsten Wochen diskutieren und uns ein Bild machen. Gerne nehmen wir auch Ihre Anmerkungen und Kommentare entgegen!
Hier kommen Sie zu meiner Plenarrede im Landtag NRW vom 22. Mai 2025 zum Tagesordnungspunkt „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten“.
Empfehlen Sie uns!