Schulrechtsänderungsgesetz: Stärkung der Qualität

19.12.2024

Wir müssen unsere Schulen permanent, aber behutsam weiterentwickeln. Sie benötigen Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume, um allen Schülerinnen und Schülern eine Bildung und Erziehung anbieten zu können, die ihren Fähigkeiten und Bedarfen gerecht wird.

Hierzu ist zum einen eine Stärkung der Vielfalt der Bildungsangebote erforderlich. Realschulen, die bereits einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 anbieten oder künftig anbieten wollen, soll daher bei Bedarf ermöglicht werden, ein an den Anforderungen des Hauptschulbildungsgangs orientiertes Angebot bereits ab Klasse 5 vorhalten zu können.

Zum anderen ist die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Systems Schule insgesamt von besonderer Bedeutung. Hierbei kommt der Stärkung der Lehrkräftefortbildung eine entscheidende Funktion zu.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung in dieser Woche eingebracht, den wir im neuen Jahr im Fachausschuss beraten werden.

Mehr dazu hier:
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule (17. Schulrechtsänderungsgesetz), Drucksache 18/12001