Ein Gesetz für die Krise Pandemiegesetz schützt Gesundheit und Leben

17.04.2020

Krisenzeiten erfordern besonderes und schnelles Handeln. Deshalb hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am Gründonnerstag in 2. Lesung für ein Pandemiegesetz NRW gestimmt. Endgültig verabschiedet wurde es in der 3. Lesung am Dienstag. Ziel des Gesetzes ist, das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Dafür bekommt die Landesregierung für einen befristeten Zeitraum Sonderbefugnisse, die ihr in normalen Zeiten nicht zustehen. Zuvor muss der Landtag den „Epidemiefall“ erklären. Zum Beispiel dürfen Gesundheitsmaterialien (wie Schutzkittel, Masken, medizinischen Geräte) bei Unternehmen beschlagnahmt und in Krankenhäuser oder Arztpraxen gebracht werden, wenn sie dort dringend gebraucht werden. Zur besseren Koordination dürfen Anweisungen des Gesundheitsministeriums an Krankenhäuser ergehen. Ärzte in der Ausbildung oder andere medizinisch gebildete Menschen dürfen unter Umständen Patienten behandeln, wo dies bisher das Standesrecht oder die Ausbildungsvorschriften verbieten.

Heiß diskutiert wurde in den letzten Tagen, ob Ärzte oder Pfleger in allergrößter Not verpflichtet werden können, einen Dienst im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zu leisten. Nach der überarbeiteten Fassung des Gesetzes ist nun die Freiwilligkeit in den Vordergrund gerückt. Außerdem hat der Landtag durchgesetzt, dass wichtige Parlamentsrechte, wie eine grundsätzliche Befristung, ein Parlamentsvorbehalt, Berichtspflichten und Verhältnismäßigkeitsaspekte dem Gesetzentwurf der Landesregierung hinzugefügt werden. Dies zeigt, dass wir als Parlament in der Krise handlungsfähig sind und unserer Gestaltungs- und Kontrollfunktion nachkommen. Die Diskussionen, Expertenanhörungen und Entscheidungsprozesse der letzten Woche können wirklich als Sternstunde des Parlaments bezeichnet werden.